Produkt zum Begriff Wohnung:
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Bau und Wohnung
Bau und Wohnung , Die 1927 anlässlich der Fertigstellung der Stuttgarter Weißenhofsiedlung vom Deutschen Werkbund herausgegebene Publikation "Bau und Wohnung" ist ein einzigartiges Dokument der deutschen Architektur- und Kulturgeschichte. Die Architekten, die in der Weißenhofsiedlung mit Bauten vertreten sind, erklären ihre Häuser in prägnanten Essays. In Kombination mit dem 1927 erstellten Fotomaterial ergibt sich ein lebendiges Bild der Siedlung. Auch gestalterisch ist die Publikation eine Besonderheit: Ihre Typographie stammt von Willi Baumeister (1889-1955), der 1927 als Professor für Typografie, Werbegrafik und Stoffdruck an die Städtische Kunstgewerbeschule (Städelschule) in Frankfurt am Main berufen wurde. , > , Auflage: Neuauflage, Erscheinungsjahr: 199205, Produktform: Leinen, Auflage/Ausgabe: Neuauflage. Faksimiledruck der im Jahr 1927 erschienenen Originalausgabe, Seitenzahl/Blattzahl: 152, Abbildungen: 232 Abbildungen, Fachschema: Architektur - Baukunst~Bau / Baukunst~Entwurf / Architektur~Bau / Wohnungsbau~Wohnungsbau - Wohnungsbaurecht, Thema: Entdecken, Warengruppe: HC/Architektur, Fachkategorie: Architektur, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Kraemer Karl GmbH + Co., Verlag: Kraemer Karl GmbH + Co., Verlag: Krmer, Karl, Verlag GmbH + Co. KG, Länge: 298, Breite: 214, Höhe: 18, Gewicht: 895, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen| Ratgeber Immobilienkauf|Wohnung kaufen Tipps
Was Sie von Auswahl bis Versicherung beim Immobilienkauf beachten müssen
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Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
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Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
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Sind Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Sind Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung der jeweiligen Wohnanlage. In der Regel gelten Rollläden, die zur äußeren Erscheinung des Gebäudes beitragen, als Gemeinschaftseigentum. Wenn die Rollläden jedoch ausschließlich zu einer bestimmten Wohnung gehören und nur von deren Eigentümer genutzt werden können, handelt es sich um Sondereigentum. Es ist daher ratsam, die genauen Regelungen in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen oder sich bei der Hausverwaltung zu informieren.
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Ist Balkon Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Ist Balkon Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan der jeweiligen Immobilie. In der Regel gilt ein Balkon als Sondereigentum, wenn er ausschließlich einem bestimmten Eigentümer zugeordnet ist und dieser allein für die Instandhaltung und Nutzung verantwortlich ist. Ist der Balkon jedoch für mehrere Eigentümer zugänglich oder wird er gemeinschaftlich genutzt, kann er als Gemeinschaftseigentum betrachtet werden. Es ist daher wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Grundbuchauszug und in der Teilungserklärung zu prüfen, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten.
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Sind Balkone Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Sind Balkone Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Balkone können entweder Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sein, abhängig von der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung einer Immobilie. In der Regel sind Balkone, die ausschließlich von einer bestimmten Wohneinheit genutzt werden können, Sondereigentum. Das bedeutet, dass der Eigentümer der Wohnung für die Instandhaltung und Reparaturen des Balkons verantwortlich ist. Wenn ein Balkon jedoch von mehreren Parteien genutzt werden kann oder bestimmte Vorgaben für die Nutzung bestehen, kann er als Gemeinschaftseigentum gelten. In diesem Fall sind alle Eigentümer gemeinsam für die Pflege und Instandhaltung des Balkons verantwortlich. Es ist daher wichtig, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zu prüfen, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse von Balkonen zu erhalten.
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Ist ein Balkon Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Ist ein Balkon Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Diese Frage hängt von den Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft ab. In der Regel gilt ein Balkon als Sondereigentum, da er nur von einem bestimmten Eigentümer genutzt werden kann. Allerdings kann es auch Fälle geben, in denen der Balkon als Gemeinschaftseigentum angesehen wird, wenn er beispielsweise von mehreren Parteien genutzt werden kann oder bestimmte Regelungen dies vorsehen. Es ist daher wichtig, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung genau zu prüfen, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder eine Fachperson für Immobilienrecht zu konsultieren.
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kurz&konkret! Haus und Wohnung richtig versichern
Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.
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Götz, Isabell: Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis
Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis , Die gemeinsame "Scholle" ist nicht nur Lebensmittelpunkt, sondern auch Ausgangspunkt zahlreicher Streitigkeiten im Miet- und Familienrecht: Von der Anmietung bis zu den Folgen bei Trennung/Scheidung finden im FamRZ-Buch alle denkbaren Varianten Berücksichtigung (einschl. Besonderheiten neLG), dazu aktuell . Neue BGH-Rechtsprechung (z.B. Charakter Ehewohnung/Auslegung § 1568a BGB/Teilungsversteigerung) . Kinder im Familienheim (Berücksichtigung Wohnwert/Nutzungsentschädigung) . Abgrenzung von Ehewohnungs- und Familienstreitsachen . Internationale Zuständigkeit (EuGüVO/EuPartVO). Mit Fällen, Praxistipps, Checklisten (§§ 1361b, 1568a BGB, § 2 GewSchG), vielen Formulierungshilfen für Anträge und Beschlüsse (insbes. Schutz- und Zusatzanordnungen). Verfahren (einschl. vorl. Rechtsschutz/Vollstreckung) und Kosten runden den Leitfaden ab. "... kompakte, sehr zu empfehlende Querschnittsdarstellung..." (Richter am KG Dr. Martin Menne, RpflStud 2019, 100 f., zur Voraufl.) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Brade, Andre: Heimwerken in Haus und Wohnung für Dummies
Heimwerken in Haus und Wohnung für Dummies , Dieses Buch im Haus erspart das Warten auf den Handwerker Unter fachkundiger Anleitung von Andre Brade meistern Sie ab sofort preiswert Reparaturen und Renovierungsarbeiten selbst. Nach einer kleinen Werkzeugkunde startet der Rundgang durch den Haushalt mit allen gängigen Reparaturen. Sie erfahren, wie Sie Leitungen in der Wand finden, bevor es der Bohrer tut, oder wie Sie den wirklich passenden Dübel wählen. Wasserhahn tauschen, Spülbecken in die Arbeitsplatte einlassen, Fliesenspiegel anbringen, Boden verlegen oder tapezieren? Alle wichtigen Handgriffe sind mit Fotos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen illustriert. Sie erfahren Was es bei Werkzeug und Material zu beachten gilt Wobei Sie besonders auf Ihre Sicherheit achten sollten Wie Sie Holz bearbeiten, Fliesenspiegel legen und tapezieren Wie Sie Bohren und kleine Sanitär- und Elektroarbeiten erledigen , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?
Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum bezieht sich auf den Teil einer Immobilie, der ausschließlich einem Eigentümer gehört, wie zum Beispiel eine bestimmte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Gemeinschaftseigentum hingegen umfasst alle Teile des Gebäudes oder Grundstücks, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden, wie beispielsweise Treppenhäuser, Dach oder Garten. Die genaue Aufteilung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist in der Teilungserklärung oder im Wohnungseigentumsvertrag festgelegt und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu verstehen, um Konflikte und Missverständnisse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zu vermeiden.
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Wie kann Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt werden?
Gemeinschaftseigentum kann in Sondereigentum umgewandelt werden, indem die Eigentümergemeinschaft einen entsprechenden Beschluss fasst. Dieser Beschluss muss in der Regel mit einer qualifizierten Mehrheit gefasst werden und im Grundbuch eingetragen werden. Anschließend wird das Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt, sodass jeder Eigentümer sein individuelles Eigentumsrecht an seinem Anteil erhält. Es ist wichtig, dass dieser Prozess ordnungsgemäß und rechtlich korrekt durchgeführt wird, um mögliche Konflikte oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen.
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Was gehört zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum?
Was gehört zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum? Im Allgemeinen umfasst das Sondereigentum alle Teile einer Immobilie, die ausschließlich einem Eigentümer gehören, wie z.B. die Wohnung selbst und bestimmte Räume wie Balkone oder Terrassen. Das Gemeinschaftseigentum hingegen bezieht sich auf alle Teile der Immobilie, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden, wie z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Dach oder Garten. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung zu prüfen, um zu klären, was genau zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört.
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Ist die vom Vorbesitzer eingebaute Gaube Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Die Eigentumsverhältnisse einer Gaube können je nach den Regelungen in der Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz variieren. In einigen Fällen kann die Gaube als Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers gelten, während sie in anderen Fällen als Gemeinschaftseigentum betrachtet wird. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen für die Immobilie zu prüfen, um eine genaue Antwort auf diese Frage zu erhalten.
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